GaFöG: Wie das Ganztagsförderungsgesetz Kommunen herausfordert
Ab August 2026 wird es ernst: Dann haben alle Kinder der ersten Klassenstufe in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. So steht es im Ganztagsförderungsgesetz. Das GaFöG ist ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit – stellt aber Städte, Gemeinden und Schulträger vor enorme organisatorische und bauliche Aufgaben.
Vom KiFöG zum GaFöG: Fundierte Kinderbetreuung vom ersten Lebensjahr bis zum Grundschulalter
Bereits mit dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) von 2008 wurde ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung geschaffen. Seit 2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz – egal ob in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder in einer vergleichbaren Einrichtung.
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) führt diesen Ansatz nun konsequent fort. Es wurde 2021 verabschiedet und erweitert die staatliche Verantwortung um die Betreuung von Grundschulkindern. Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder auch nach dem Kita-Alter in verlässlichen Strukturen lernen, spielen und betreut werden können – und Eltern Beruf und Familie besser vereinbaren können.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen und Zuständigkeiten in der Umsetzung teils deutlich. Während der Bund den gesetzlichen Rahmen vorgibt, obliegt die konkrete Ausgestaltung den Ländern und Kommunen – eine föderale Herausforderung mit vielen regionalen Besonderheiten.
GaFöG: Was ist das Ganztagsförderungsgesetz?
Das Ganztagsförderungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das schrittweise den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einführt. Ziel ist es, Bildung, Betreuung und Erziehung enger miteinander zu verzahnen und Eltern zu entlasten.
Das GaFöG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ausreichend Plätze für die ganztägige Förderung bereitzustellen. Ab 2026 gilt der Anspruch zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe, anschließend folgen in den nächsten Jahren die weiteren Jahrgänge.
Was beinhaltet das Ganztagsförderungsgesetz?
Das Gesetz definiert, was unter ganztägiger Förderung zu verstehen ist und welche Rahmenbedingungen erfüllt werden müssen – hier die wichtigsten Punkte:
- Betreuungszeit: Anspruch auf bis zu acht Stunden Betreuung pro Tag, inklusive Unterrichtszeit.
- Verpflegung: Ganztagsangebote müssen eine Mittagsverpflegung sicherstellen.
- Pädagogische Förderung: Betreuung, Bildung und Freizeitgestaltung sind gleichberechtigte Bestandteile.
- Freizeitangebote: Bewegung, Kreativität, Musik und soziales Lernen sollen gefördert werden.
- Qualität und Sicherheit: Personalstandards, Raumgestaltung und kindgerechte Ausstattung sind Teil der Qualitätsanforderungen.
Herausforderungen des Ganztagsförderungsgesetzes
Keine Frage, das GaFöG ist ein sinnvolles Gesetz – seine Umsetzung ist aber durchaus komplex. Viele Kommunen kämpfen mit fehlenden Ganztagsschulplätzen und der Finanzierung neuer Einrichtungen. Der Bund stellt bis 2030 rund 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, doch auch Länder und Kommunen müssen erhebliche Eigenanteile leisten.
Hinzu kommt der Fachkräftemangel: Schon heute fehlen pädagogische Fachkräfte in Kitas und Schulen, was die Realisierung des Rechtsanspruchs zusätzlich erschwert. Auch organisatorisch ist die Integration des Ganztagsangebots in bestehende Schulstrukturen anspruchsvoll – insbesondere, wenn Räumlichkeiten oder technische Ausstattung fehlen.
Infrastruktur und Raumknappheit – eine Herausforderung für das GaFöG
Neben Personal und Finanzen ist vor allem die Raumfrage eine zentrale Baustelle. Viele Schulen verfügen weder über ausreichende Betreuungsräume noch über Küchen, Aufenthaltsbereiche oder Ruhezonen, die für eine ganztägige Betreuung nötig sind. Außenflächen sind oft begrenzt, und selbst bestehende Gebäude lassen sich nicht immer ohne Weiteres erweitern.
Gleichzeitig steigen die Baukosten, Planungsprozesse dauern länger, und Fachpersonal im Bauwesen ist knapp. Damit droht vielerorts ein Wettlauf gegen die Zeit: Bis 2026 müssen genügend Kapazitäten geschaffen werden, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.
Hier bieten sich modulare Lösungen an. Modulbauten und Container ermöglichen es, kurzfristig zusätzliche Räume zu schaffen – flexibel, kosteneffizient und passgenau. Ob Klassenzimmer, Mensa oder Betreuungsraum: Mit vorgefertigten Modulen lassen sich fehlende Flächen in kurzer Zeit ergänzen, ohne den laufenden Schulbetrieb zu stören.
Fazit: Sinnvoll, aber herausfordernd
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, familienfreundlichen Bildungspolitik. Doch die Umsetzung stellt Kommunen vor gewaltige Herausforderungen – organisatorisch, personell und baulich.
Gerade im Bereich der Infrastruktur können modulare Gebäude und Containerlösungen von ALGECO helfen, schnell und flexibel auf den steigenden Raumbedarf zu reagieren. Sie schaffen die nötigen Kapazitäten, um Kindern einen hochwertigen Ganztagsplatz zu bieten – und geben Kommunen die Planungssicherheit, die sie für die Umsetzung des Gesetzes brauchen.
Sie möchten mehr über modulares Bauen erfahren?
Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zu oder beraten Sie unverbindlich.
Zum KontaktformularSie haben ein Projekt oder möchten mehr über unsere Lösungen erfahren?
Unsere Berater stehen Ihnen von Montag bis Freitag, 7:00 – 19:00 Uhr zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten nutzen Sie bitte unser Onlineformular.
Wir rufen zurück Kontaktformular
Verpassen Sie keine News!
Melden Sie sich hier an, um keine News, praktische Informationen und Tipps zu verpassen. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
