Was ist das Bauordnungsrecht?
Das Bauordnungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Baurechts, das die Bundesländer in den jeweiligen Landesbauordnungen regeln. Ziel des Bauordnungsrechts ist es, bauliche Anlagen so zu errichten, zu erhalten oder zu ändern, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet werden. Das gilt insbesondere für Leben und Gesundheit. Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung sowie an die Beschaffenheit baulicher Anlagen.
Quelle: CBI, Praxisleitfaden, Ausgabe November 2020
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