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Was ist die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)?

Die Allgemeine Bauartgenehmigung regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Bauart baurechtlich zulässig angewendet werden darf.

Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) – fachlich meist aBG – ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für Bauarten. Sie wird benötigt, wenn für eine Bauart keine allgemein anerkannte Regel der Technik vorliegt oder wenn sie von den Technischen Baubestimmungen abweicht.

Im Unterschied zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, die sich auf Bauprodukte bezieht, regelt die ABG die Anwendung und Ausführung einer Bauart. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Bauweise baurechtlich zulässig ist.

Die allgemeine Bauartgenehmigung wird in Deutschland in der Regel vom Deutschen Institut für Bautechnik erteilt. Sie ist vor allem bei innovativen oder nicht geregelten Bauarten relevant.

Quellen:
www.dibt.de
www.bauministerkonferenz.de